Konkursverfahren über René Benko eröffnet

Konkursverfahren über René Benko eröffnet

Innsbruck, 08. März 2024 – Nach Tagen der Ungewissheit wird heute durch das Landesgericht Innsbruck ein Konkursverfahren über das Vermögen des René Benko eröffnet. Der Signa-Gründer hat in seinem Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit eingeräumt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Grabenweger aus Innsbruck bestellt. 

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 Für den KSV1870 kommt es unerwartet, dass René Benko die Eröffnung eines Konkursverfahrens beantragt hat. Im Rahmen eines Konkursverfahrens verliert ein Schuldner nämlich die Verfügungsmacht über sein Vermögen. Der ursprüngliche Insolvenzeröffnungsantrag der Finanzprokuratur war ebenfalls auf die Eröffnung eines Konkursverfahrens gerichtet. Aus verfahrensrechtlicher Sicht macht für den KSV1870 ein Eröffnungsantrag durch René Benko selbst nur dann Sinn, wenn dadurch das von der Finanzprokuratur angestrebte Konkursverfahren verhindert und im Eigenantrag ein Sanierungsverfahren beantragt wird. Die Beantragung der Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ist durch René Benko jedoch offensichtlich nicht erfolgt. In letzter Konsequenz befindet sich René Benko nun genau in jener Art von Insolvenzverfahren, welches von der Finanzprokuratur von Anbeginn an angestrebt wurde. 

Die Wirkung des Konkursverfahrens bezieht sich auf das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko. Gleichzeitig erstreckt sich die Wirkung eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens auch auf etwaiges im Ausland gelegenes Vermögen. „Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen des René Benko“, erklärt Klaus Schaller, Regionalleiter West des KSV1870.

Der vom Insolvenzrichter Dr. Hannes Seiser bestellte Insolvenzverwalter steht vor einer Mammutaufgabe. Klaus Schaller dazu: „Primär muss der Insolvenzverwalter klären, ob das Beratungsunternehmen des René Benko ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann. Daneben besteht seine Hauptaufgabe darin, sich rasch ein Bild über die Vermögenslage des Signa-Gründers zu verschaffen. Spannend wird dabei insbesondere die Frage, ob und wenn ja welche wechselseitigen Ansprüche zu Signa-Gesellschaften bestehen und welche Vermögensbewegungen in der Vergangenheit in der privaten Vermögenssphäre des René Benko stattgefunden haben.“

Die Gesamtsumme der bei René Benko offen aushaftenden Verbindlichkeiten ist aktuell nicht klar. Es bleibt insbesondere abzuwarten, ob durch Signa-Gesellschaften oder Signa-Gläubiger Ansprüche gegen René Benko geltend gemacht werden. Denkbar wäre etwa, dass René Benko persönliche Haftungen für Signa-Verbindlichkeiten übernommen hat. Derzeit nicht abschätzbar ist auch das Ausmaß möglicher Schadenersatzansprüche aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs von wesentlichen Signa-Gesellschaften, welche gegenüber René Benko geltend gemacht werden könnten. Auch solche Ansprüche müssten im Konkursverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck zur Anmeldung kommen. Die Tagsatzung zur Prüfung der angemeldeten Forderung, welche der KSV1870 zur Wahrung der Interessen der Gläubigerschaft selbstredend besuchen wird, wurde vom Landesgericht Innsbruck für den 24. April 2024 angesetzt.

Der österreichische Gesetzgeber gibt dem Insolvenzverwalter mit dem Anfechtungsrecht ein sehr mächtiges Werkzeug in die Hand. So können durch vom Insolvenzverwalter begehrte Anfechtungen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Gläubiger schlechter stellende Rechtsakte nachträglich vernichtet werden. Der Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Gebarung des Schuldners – bis zu 10 Jahre zurück - im Detail überprüfen. Es gilt dabei zu klären, ob der Haftungsfond der nunmehrigen Gläubiger in der Vergangenheit ungebührlich verringert wurde. 

„Ich erwarte ein sehr langes und komplexes Konkursverfahren. Sollte René Benko tatsächlich mit Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den Insolvenzen von Signa-Gesellschaften konfrontiert werden, hat deren Berechtigung der Insolvenzverwalter zu prüfen. Sollte der Insolvenzverwalter zur Ansicht kommen, dass Schadenersatzansprüche tatsächlich nicht bestehen, wird es zu separaten Zivilverfahren kommen. Ein Abschluss des Konkursverfahrens ist nur dann möglich, wenn diese separaten Feststellungsverfahren rechtskräftig entschieden sind“, so Schaller.

Der weitere Verlauf des Konkursverfahrens des René Benko ist derzeit völlig offen. Der Insolvenzverwalter hat einen gesetzlichen Verwertungsauftrag – damit ist es seine Aufgabe, das gesamte Vermögen des Schuldners zu veräußern. Der Signa-Gründer hat aber in jeder Phase des Konkursverfahrens die Möglichkeit einen Entschuldungsantrag bei Gericht einzubringen. 

Im Moment gibt es kein Quotenangebot an die Gläubiger. Der KSV1870 erwartet jedoch, dass im Verlauf des Insolvenzverfahrens ein entsprechendes Quotenangebot den Gläubigern unterbreitet wird. Bereits jetzt zeichnet sich für den KSV1870 ab, dass die Beurteilung der Attraktivität eines allfälligen Angebots aufgrund der Komplexität der vorliegenden Sachverhalte für die Gläubiger schwierig und umfangreich werden wird. Der KSV1870 wird sich in diesem Bereich mit seinen erfahrenen Experten entsprechend einbringen und in jeder Phase des Verfahrens darauf achten, dass die Interessen der Gläubiger vollumfänglich gewahrt werden. Jedem Gläubiger sei geraten, sich in diesem außergewöhnlichen Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck professioneller Unterstützung zu bedienen.   

 

Innsbruck, 08. März 2024

 

 

Rückfragen:

MMag. Klaus Schaller
Insolvenz Innsbruck
Kreditschutzverband von 1870
Verein zu ZVR-Zahl 175263718
6010 Innsbruck, Templstraße 30
Telefon 0501870-3030; Fax: 050187099-8936
E-Mail: klaus.schaller@ksv.at

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Der Gründer der Signa-Gruppe bringt selbst einen Insolvenzantrag beim Landesgericht Innsbruck ein.


Innsbruck, 07. März 2024 – In den vergangenen Wochen herrschte – nachdem die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik einen Insolvenzeröffnungsantrag stellte - Unsicherheit über die finanzielle Situation von René Benko. Bevor der zuständige Insolvenzrichter Dr. Hannes Seiser eine Entscheidung über diesen Gläubigerantrag zu treffen hatte, übernahm René Benko selbst die Initiative. Es wurde von ihm ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.  

Nach intensiven Recherchen des Insolvenzgerichts über mehrere Wochen hinweg musste der zuständige Richter letztlich keine Entscheidung darüber treffen, ob bei René Benko Insolvenzreife vorliegt. Mit der Einbringung eines Insolvenzantrages durch René Benko gesteht dieser nun selbst ein, dass er zahlungsunfähig ist. Es ist nun Aufgabe des Insolvenzgerichtes zu prüfen, ob der von René Benko eingebrachte Eigenantrag allen insolvenzrechtlichen Vorgaben entspricht. Sollten die formalen und materiellrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird es zeitnah zu einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommen. Sollte der Eigenantrag den gesetzlichen Vorgaben inhaltlich hingegen nicht entsprechen, wird der zuständige Insolvenzrichter Dr. Hannes Seiser die Rechtsvertretung des Schuldners auffordern, notwendige Ergänzungen vorzunehmen.

Die Wirkungen des zu erwartenden Insolvenzverfahrens beziehen sich auf das Beraterunternehmen und sämtliches Privatvermögen des René Benko. Klaus Schaller, Regionalleiter West des KSV1870, erklärt: „Die Wirkungen eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens erstrecken sich auch auf im Ausland gelegenes Vermögen. Es gibt einige zu beachtende Einschränkungen, aber grundsätzlich ist sämtliches, weltweites Vermögen eines Schuldners bei einer Verfahrenseröffnung am Landesgericht Innsbruck betroffen.“

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (Konkursverfahren oder Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung) verliert ein Schuldner die Verfügungsmacht über sein Vermögen. Ein vom Landesgericht Innsbruck zu bestellender Insolvenzverwalter wird ab Eröffnung des Verfahrens die Verwaltung des gesamten insolvenzverfangenen Vermögens an sich ziehen.

Im Verlauf des zu erwartenden Insolvenzverfahrens wird sich nun zeigen, welche Vermögenswerte den offenen Verbindlichkeiten gegenüberstehen. Spannend wird dabei insbesondere die Frage werden, ob es wechselseitige Ansprüche zu Signa-Gesellschaften gibt bzw. ob René Benko Haftungen im Rahmen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten einiger Signa-Gesellschaften treffen.

Bereits jetzt zeichnet sich für den KSV1870 ab, dass für den Fall, dass René Benko eine Entschuldung im Rahmen des gerichtlichen Insolvenzverfahrens anstreben würde und einen Sanierungsplanvorschlag den Gläubigern vorlegt, die Beurteilung der Attraktivität eines Sanierungsplanangebotes aufgrund der Komplexität der vorliegenden Sachverhalte für die Gläubiger zur Mammutaufgabe werden wird. Der KSV1870 wird sich in diesem Bereich mit seinen erfahrenen Experten entsprechend einbringen und in jeder Phase des Verfahrens darauf achten, dass die Interessen der Gläubiger vollumfänglich gewahrt werden. Jedem Gläubiger sei geraten, sich in diesem außergewöhnlichen Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck professioneller Unterstützung zu bedienen.  

Innsbruck, 07. März 2024

Rückfragen: 

MMag. Klaus Schaller
Insolvenz Innsbruck
Kreditschutzverband von 1870
Verein zu ZVR-Zahl 175263718
6010 Innsbruck, Templstraße 30
Telefon 0501870-3030; Fax: 050187099-8936
E-Mail: klaus.schaller@ksv.at